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										Buchungsbedingungen 
										für Solid 
										 
										Wenn wir von einem Veranstalter für 
										einen Anlass angefragt werden, dann gibt 
										es immer viele Fragen, die es im Vorfeld 
										zu klären gibt. Manchmal gehen dabei 
										wichtige Dinge vergessen, welche dann zu 
										viel Ärger führen können. Viele Bands 
										sind deshalb dazu übergegangen, richtige 
										Verträge aufzusetzen, die an das 
										Kleingedruckte von dubiosen 
										Leasingverträgen erinnern. Obwohl dies 
										gut gemeint ist, kann es mitunter sehr 
										abschrecken wirken. 
										 
										Wir haben uns dazu Gedanken gemacht und 
										ein Dokument erstellt, in dem wir unsere 
										Vorstellung einer fruchtbaren 
										Zusammenarbeit niedergeschrieben haben. 
										Der Unterschied zu einem Vertrag besteht 
										darin, dass wir dies als Ausgangsbasis 
										für die ersten Gespräche sehen. Es ist 
										uns wichtig, mit dem Veranstalter einen 
										gemeinsamen Weg zu finden. Das kann 
										natürlich am Ende auch in einen Vertrag 
										münden, vor allem wenn es um 
										kommerzielle Interessen geht, lässt uns 
										aber genügend Freiraum für kreative 
										Lösungsansätze. 
										 
										Es gibt zwei Versionen dieses 
										Dokumentes. Bei der Ersteren handelt es 
										sich um unten stehende HTML Seite, 
										welche für das Lesen mit dem Web Browser 
										eignet. Die zweite Version ist ein
										
										PDF Dokument, welche sich vor allem 
										als Druckversion eignet. 
										 
										Wir möchten natürlich das Dokument 
										laufend anpassen und sind dazu auf Dein 
										Feedback angewiesen. Wenn Du also 
										meinst, dass wir was vergessen haben, 
										das was unsinnig ist, die Formulierung 
										arrogant, überheblich oder 
										missverständlich ist, dann lass es uns 
										ungeniert wissen. Wir sind froh um jedes 
										Feedback. 
										 
										 
										Urheberrechte 
										Räumlichkeiten 
										
										Unterkunft und Verpflegung 
										technische 
										Anlagen 
										Gage 
										
										Berücksichtigung von Konzertanfragen 
										Werbung 
										Ton- 
										und Bildaufnahmen 
										 
										Urheberrechte 
										Für jeden Auftritt innerhalb der Schweiz 
										füllen wir ein "Programmformular für 
										Konzerte und konzertähnliche 
										Darbietungen" der SUISA aus. Dieses 
										führt dazu, dass der Veranstalter ca. 
										zwei Monate nach dem Auftritt eine 
										Rechnung zur Begleichung der 
										Urheberrechtsabgaben von der SUISA 
										erhält. Die Höhe dieser Abgaben ist 
										abhängig von der Anzahl 
										Veranstaltungsbesucher und vom Umsatz. 
										Ausgenommen von dieser Regelung sind 
										Auftritte im Rahmen eines Gottesdienstes 
										von Gemeinden, die einen Rahmenvertrag 
										mit der SUISA haben. 
										 
										
										Räumlichkeiten 
										Wir müssen die Räumlichkeiten der 
										Veranstaltung am Vorabend für Aufbau und 
										Soundcheck in Beschlag nehmen können. In 
										Ausnahmefällen kann ein Aufbau am 
										gleichen Tag in Erwägung gezogen werden, 
										wenn die Räumlichkeiten den ganzen Tag 
										zur Verfügung stehen und es sich nicht 
										um einen regulären Arbeitstag handelt. 
										Für sämtliche Bewilligungen und für das 
										zur Verfügung stellen der technischen 
										Anlagen ist der Veranstalter zuständig. 
										Das Gleiche gilt für die Endreinigung 
										und die Abgabe der Räumlichkeiten. 
										 
										
										Unterkunft und Verpflegung 
										Für Unterkunft und Verpflegung ist der 
										Veranstalter zuständig. Bei Auftritten 
										in der Region Solothurn reduziert sich 
										das auf das Zubereiten einer warmen 
										Mahlzeit und das zur Verfügung stellen 
										von kohlensäurefreien Getränken. 
										 
										
										technische Anlagen 
										Die Beschallungsanlage, ein Teil der 
										Bühnenbeschallung und die Verkabelung 
										von der Bühne zum Saalmischpult müssen 
										wir jeweils für jeden Auftritt mieten. 
										Wie diese Komponenten genau beschaffen 
										sein müssen, hängt ganz von den äusseren 
										Umständen der Veranstaltung ab. Unser 
										Mischer kümmert sich im Vorfeld jeweils 
										um die Spezifikationen und teilt diese 
										dem Veranstalter mit. Auf Wunsch können 
										wir auch die Anlage selber mitbringen. 
										In jedem Fall trägt der Veranstalter die 
										Kosten der Anlagemiete. Weiter benötigen 
										wir zum Projizieren der Texte einen 
										Hellraumprojektor und eine Leinwand. 
										Eine Lichtanlage wird nicht benötigt. Es 
										muss lediglich sichergestellt sein, dass 
										wir bei den zu erwartenden 
										Lichtbedingungen unsere Notenblätter 
										lesen können. 
										 
										Gage 
										Wir unterscheiden bei unseren Auftritten 
										grundsätzlich zwischen 
										nicht-kommerziellen und kommerziellen 
										Anlässen. Bei kommerziellen Anlässen 
										streben wir eine Mischung zwischen 
										Umsatz- und Gewinnbeteiligung an. Diese 
										wird im Vorfeld verhandelt und 
										vertraglich besiegelt. Für 
										nicht-kommerzielle Anlässe verlangen wir 
										Fr. 1.- pro erwarteten Besucher, wobei 
										der Mindestansatz bei Fr. 150.- ist. 
										Anfallende Spesen werden immer 
										zusätzlich verrechnet. 
										 
										
										
										Berücksichtigung von Konzertanfragen 
										Grundsätzlich verfahren wir nach dem 
										Prinzip "first come, first serve" oder 
										wie man bei uns sagt "dr Schnäller isch 
										dr Gschwinder". Das reine Publizieren 
										von Daten führt bei uns nicht 
										automatisch zur Reservierung der 
										entsprechenden Abende. Die Buchung 
										erfolgt erst nach gezielter Anfrage und 
										wenn alle Rahmenbedingungen geklärt 
										sind. 
										 
										Werbung 
										Für die Werbung ist ausschliesslich der 
										Veranstalter zuständig. Werbeunterlagen 
										können begrenzt bei uns bezogen oder vom 
										Internet heruntergeladen werden. 
										 
										Ton- 
										und Bildaufnahmen 
										Ohne unsere Zustimmung dürfen keine 
										Bild- und Tonaufnahmen von unseren 
										Auftritten angefertigt werden. Die 
										Rechte an allfällig angefertigten 
										Aufnahmen bleiben immer bei Solid. Die 
										Weiterverwendung für nicht-kommerzielle 
										Zwecke bedingt eine schriftliche 
										Zustimmung unsererseits. Für eine 
										kommerzielle Verwendung bedarf es eines 
										Vertrages in schriftlicher Form. 
										Wir erlauben uns, unsere Auftritte 
										aufzuzeichnen und frei über die 
										Aufnahmen zu verfügen. Auch bei 
										kommerzieller Nutzung erwachsen dem 
										Veranstalter daraus keinerlei Ansprüche 
										urheberrechtlicher oder finanzieller 
										Natur. Auf ausdrücklichen Wunsch können 
										Hinweise auf die Veranstaltung entfernt 
										werden. 
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