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Buchungsbedingungen
für Solid
Wenn wir von einem Veranstalter für
einen Anlass angefragt werden, dann gibt
es immer viele Fragen, die es im Vorfeld
zu klären gibt. Manchmal gehen dabei
wichtige Dinge vergessen, welche dann zu
viel Ärger führen können. Viele Bands
sind deshalb dazu übergegangen, richtige
Verträge aufzusetzen, die an das
Kleingedruckte von dubiosen
Leasingverträgen erinnern. Obwohl dies
gut gemeint ist, kann es mitunter sehr
abschrecken wirken.
Wir haben uns dazu Gedanken gemacht und
ein Dokument erstellt, in dem wir unsere
Vorstellung einer fruchtbaren
Zusammenarbeit niedergeschrieben haben.
Der Unterschied zu einem Vertrag besteht
darin, dass wir dies als Ausgangsbasis
für die ersten Gespräche sehen. Es ist
uns wichtig, mit dem Veranstalter einen
gemeinsamen Weg zu finden. Das kann
natürlich am Ende auch in einen Vertrag
münden, vor allem wenn es um
kommerzielle Interessen geht, lässt uns
aber genügend Freiraum für kreative
Lösungsansätze.
Es gibt zwei Versionen dieses
Dokumentes. Bei der Ersteren handelt es
sich um unten stehende HTML Seite,
welche für das Lesen mit dem Web Browser
eignet. Die zweite Version ist ein
PDF Dokument, welche sich vor allem
als Druckversion eignet.
Wir möchten natürlich das Dokument
laufend anpassen und sind dazu auf Dein
Feedback angewiesen. Wenn Du also
meinst, dass wir was vergessen haben,
das was unsinnig ist, die Formulierung
arrogant, überheblich oder
missverständlich ist, dann lass es uns
ungeniert wissen. Wir sind froh um jedes
Feedback.
Urheberrechte
Räumlichkeiten
Unterkunft und Verpflegung
technische
Anlagen
Gage
Berücksichtigung von Konzertanfragen
Werbung
Ton-
und Bildaufnahmen
Urheberrechte
Für jeden Auftritt innerhalb der Schweiz
füllen wir ein "Programmformular für
Konzerte und konzertähnliche
Darbietungen" der SUISA aus. Dieses
führt dazu, dass der Veranstalter ca.
zwei Monate nach dem Auftritt eine
Rechnung zur Begleichung der
Urheberrechtsabgaben von der SUISA
erhält. Die Höhe dieser Abgaben ist
abhängig von der Anzahl
Veranstaltungsbesucher und vom Umsatz.
Ausgenommen von dieser Regelung sind
Auftritte im Rahmen eines Gottesdienstes
von Gemeinden, die einen Rahmenvertrag
mit der SUISA haben.
Räumlichkeiten
Wir müssen die Räumlichkeiten der
Veranstaltung am Vorabend für Aufbau und
Soundcheck in Beschlag nehmen können. In
Ausnahmefällen kann ein Aufbau am
gleichen Tag in Erwägung gezogen werden,
wenn die Räumlichkeiten den ganzen Tag
zur Verfügung stehen und es sich nicht
um einen regulären Arbeitstag handelt.
Für sämtliche Bewilligungen und für das
zur Verfügung stellen der technischen
Anlagen ist der Veranstalter zuständig.
Das Gleiche gilt für die Endreinigung
und die Abgabe der Räumlichkeiten.
Unterkunft und Verpflegung
Für Unterkunft und Verpflegung ist der
Veranstalter zuständig. Bei Auftritten
in der Region Solothurn reduziert sich
das auf das Zubereiten einer warmen
Mahlzeit und das zur Verfügung stellen
von kohlensäurefreien Getränken.
technische Anlagen
Die Beschallungsanlage, ein Teil der
Bühnenbeschallung und die Verkabelung
von der Bühne zum Saalmischpult müssen
wir jeweils für jeden Auftritt mieten.
Wie diese Komponenten genau beschaffen
sein müssen, hängt ganz von den äusseren
Umständen der Veranstaltung ab. Unser
Mischer kümmert sich im Vorfeld jeweils
um die Spezifikationen und teilt diese
dem Veranstalter mit. Auf Wunsch können
wir auch die Anlage selber mitbringen.
In jedem Fall trägt der Veranstalter die
Kosten der Anlagemiete. Weiter benötigen
wir zum Projizieren der Texte einen
Hellraumprojektor und eine Leinwand.
Eine Lichtanlage wird nicht benötigt. Es
muss lediglich sichergestellt sein, dass
wir bei den zu erwartenden
Lichtbedingungen unsere Notenblätter
lesen können.
Gage
Wir unterscheiden bei unseren Auftritten
grundsätzlich zwischen
nicht-kommerziellen und kommerziellen
Anlässen. Bei kommerziellen Anlässen
streben wir eine Mischung zwischen
Umsatz- und Gewinnbeteiligung an. Diese
wird im Vorfeld verhandelt und
vertraglich besiegelt. Für
nicht-kommerzielle Anlässe verlangen wir
Fr. 1.- pro erwarteten Besucher, wobei
der Mindestansatz bei Fr. 150.- ist.
Anfallende Spesen werden immer
zusätzlich verrechnet.
Berücksichtigung von Konzertanfragen
Grundsätzlich verfahren wir nach dem
Prinzip "first come, first serve" oder
wie man bei uns sagt "dr Schnäller isch
dr Gschwinder". Das reine Publizieren
von Daten führt bei uns nicht
automatisch zur Reservierung der
entsprechenden Abende. Die Buchung
erfolgt erst nach gezielter Anfrage und
wenn alle Rahmenbedingungen geklärt
sind.
Werbung
Für die Werbung ist ausschliesslich der
Veranstalter zuständig. Werbeunterlagen
können begrenzt bei uns bezogen oder vom
Internet heruntergeladen werden.
Ton-
und Bildaufnahmen
Ohne unsere Zustimmung dürfen keine
Bild- und Tonaufnahmen von unseren
Auftritten angefertigt werden. Die
Rechte an allfällig angefertigten
Aufnahmen bleiben immer bei Solid. Die
Weiterverwendung für nicht-kommerzielle
Zwecke bedingt eine schriftliche
Zustimmung unsererseits. Für eine
kommerzielle Verwendung bedarf es eines
Vertrages in schriftlicher Form.
Wir erlauben uns, unsere Auftritte
aufzuzeichnen und frei über die
Aufnahmen zu verfügen. Auch bei
kommerzieller Nutzung erwachsen dem
Veranstalter daraus keinerlei Ansprüche
urheberrechtlicher oder finanzieller
Natur. Auf ausdrücklichen Wunsch können
Hinweise auf die Veranstaltung entfernt
werden.
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