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Buchungsbedingungen für Solid

Wenn wir von einem Veranstalter für einen Anlass angefragt werden, dann gibt es immer viele Fragen, die es im Vorfeld zu klären gibt. Manchmal gehen dabei wichtige Dinge vergessen, welche dann zu viel Ärger führen können. Viele Bands sind deshalb dazu übergegangen, richtige Verträge aufzusetzen, die an das Kleingedruckte von dubiosen Leasingverträgen erinnern. Obwohl dies gut gemeint ist, kann es mitunter sehr abschrecken wirken.

Wir haben uns dazu Gedanken gemacht und ein Dokument erstellt, in dem wir unsere Vorstellung einer fruchtbaren Zusammenarbeit niedergeschrieben haben. Der Unterschied zu einem Vertrag besteht darin, dass wir dies als Ausgangsbasis für die ersten Gespräche sehen. Es ist uns wichtig, mit dem Veranstalter einen gemeinsamen Weg zu finden. Das kann natürlich am Ende auch in einen Vertrag münden, vor allem wenn es um kommerzielle Interessen geht, lässt uns aber genügend Freiraum für kreative Lösungsansätze.

Es gibt zwei Versionen dieses Dokumentes. Bei der Ersteren handelt es sich um unten stehende HTML Seite, welche für das Lesen mit dem Web Browser eignet. Die zweite Version ist ein PDF Dokument, welche sich vor allem als Druckversion eignet.

Wir möchten natürlich das Dokument laufend anpassen und sind dazu auf Dein Feedback angewiesen. Wenn Du also meinst, dass wir was vergessen haben, das was unsinnig ist, die Formulierung arrogant, überheblich oder missverständlich ist, dann lass es uns ungeniert wissen. Wir sind froh um jedes Feedback.


Urheberrechte
Räumlichkeiten
Unterkunft und Verpflegung
technische Anlagen
Gage
Berücksichtigung von Konzertanfragen
Werbung
Ton- und Bildaufnahmen

Urheberrechte
Für jeden Auftritt innerhalb der Schweiz füllen wir ein "Programmformular für Konzerte und konzertähnliche Darbietungen" der SUISA aus. Dieses führt dazu, dass der Veranstalter ca. zwei Monate nach dem Auftritt eine Rechnung zur Begleichung der Urheberrechtsabgaben von der SUISA erhält. Die Höhe dieser Abgaben ist abhängig von der Anzahl Veranstaltungsbesucher und vom Umsatz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Auftritte im Rahmen eines Gottesdienstes von Gemeinden, die einen Rahmenvertrag mit der SUISA haben.

Räumlichkeiten
Wir müssen die Räumlichkeiten der Veranstaltung am Vorabend für Aufbau und Soundcheck in Beschlag nehmen können. In Ausnahmefällen kann ein Aufbau am gleichen Tag in Erwägung gezogen werden, wenn die Räumlichkeiten den ganzen Tag zur Verfügung stehen und es sich nicht um einen regulären Arbeitstag handelt. Für sämtliche Bewilligungen und für das zur Verfügung stellen der technischen Anlagen ist der Veranstalter zuständig. Das Gleiche gilt für die Endreinigung und die Abgabe der Räumlichkeiten.

Unterkunft und Verpflegung
Für Unterkunft und Verpflegung ist der Veranstalter zuständig. Bei Auftritten in der Region Solothurn reduziert sich das auf das Zubereiten einer warmen Mahlzeit und das zur Verfügung stellen von kohlensäurefreien Getränken.

technische Anlagen
Die Beschallungsanlage, ein Teil der Bühnenbeschallung und die Verkabelung von der Bühne zum Saalmischpult müssen wir jeweils für jeden Auftritt mieten. Wie diese Komponenten genau beschaffen sein müssen, hängt ganz von den äusseren Umständen der Veranstaltung ab. Unser Mischer kümmert sich im Vorfeld jeweils um die Spezifikationen und teilt diese dem Veranstalter mit. Auf Wunsch können wir auch die Anlage selber mitbringen. In jedem Fall trägt der Veranstalter die Kosten der Anlagemiete. Weiter benötigen wir zum Projizieren der Texte einen Hellraumprojektor und eine Leinwand. Eine Lichtanlage wird nicht benötigt. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass wir bei den zu erwartenden Lichtbedingungen unsere Notenblätter lesen können.

Gage
Wir unterscheiden bei unseren Auftritten grundsätzlich zwischen nicht-kommerziellen und kommerziellen Anlässen. Bei kommerziellen Anlässen streben wir eine Mischung zwischen Umsatz- und Gewinnbeteiligung an. Diese wird im Vorfeld verhandelt und vertraglich besiegelt. Für nicht-kommerzielle Anlässe verlangen wir Fr. 1.- pro erwarteten Besucher, wobei der Mindestansatz bei Fr. 150.- ist. Anfallende Spesen werden immer zusätzlich verrechnet.

Berücksichtigung von Konzertanfragen
Grundsätzlich verfahren wir nach dem Prinzip "first come, first serve" oder wie man bei uns sagt "dr Schnäller isch dr Gschwinder". Das reine Publizieren von Daten führt bei uns nicht automatisch zur Reservierung der entsprechenden Abende. Die Buchung erfolgt erst nach gezielter Anfrage und wenn alle Rahmenbedingungen geklärt sind.

Werbung
Für die Werbung ist ausschliesslich der Veranstalter zuständig. Werbeunterlagen können begrenzt bei uns bezogen oder vom Internet heruntergeladen werden.

Ton- und Bildaufnahmen
Ohne unsere Zustimmung dürfen keine Bild- und Tonaufnahmen von unseren Auftritten angefertigt werden. Die Rechte an allfällig angefertigten Aufnahmen bleiben immer bei Solid. Die Weiterverwendung für nicht-kommerzielle Zwecke bedingt eine schriftliche Zustimmung unsererseits. Für eine kommerzielle Verwendung bedarf es eines Vertrages in schriftlicher Form.
Wir erlauben uns, unsere Auftritte aufzuzeichnen und frei über die Aufnahmen zu verfügen. Auch bei kommerzieller Nutzung erwachsen dem Veranstalter daraus keinerlei Ansprüche urheberrechtlicher oder finanzieller Natur. Auf ausdrücklichen Wunsch können Hinweise auf die Veranstaltung entfernt werden.
 
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